Ehrenamtscard
- Mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche,
- seit mehr als 2 Jahren engagiert,
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit,
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren,
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamtscard ausstellen.
Die Ehrenamtscard hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamtscard selbstverständlich erneut beantragen.
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag auf eine Ehrenamtscard bearbeiten zu können und mit Ihnen in Kontakt zu treten. Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht weitergegeben. Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung für 3 Jahre gespeichert es sei denn, Sie melden Sich binnen dieser Frist mit einem erneuten Antrag zurück.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Dies ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Ihr erhaltet nach Einsendung des Antrages sofort eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungsdauer variiert.
Ecard Inhaber_in des Landkreis Waldeck-Frankenberg haben zusätzlich zu den hessenweiten Angeboten auch noch die Möglichkeit von speziellen Verlosungen und Anerkennungen zu profitieren. Die Aktionen werden vom Landkreis Waldeck-Frankenberg organisiert.
Voraussetzungen:
- Ehrenamtscard Inhaber_in,
- die Ehrenamtscard wurde Landkreis Waldeck- Frankenberg beantragt und ausgestellt,
- eine E-Mail Adresse wurde hinterlegt.
Jede Aktion wird auf dieser Homepage , der Homepage des Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Facebook Seite Landkreis Waldeck-Frankenberg des Landkreises sowie den lokalen Printmedien im Vorfeld veröffentlicht. Sie können sich dazu nicht separat Anmelden, sondern werden von uns bei Gewinnen einer Aktion via E-Mail von Ehrenamt@lkwafkb.de kontaktiert.
Aktuelle Aktionen für Ehrenamtscard Nutzer_innen des Landkreis Waldeck-Frankenberg:
- Viva Megaparty (Verlosung von Freikarten)
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme der Aktionen besteht nicht.